Terminsvereinbarung
 
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Besprechungstermin, damit wir ausreichend
Zeit für Sie reservieren können. Die Mitarbeiterinnen unseres Sekretariats wer-
den Sie fragen, um welch eine Angelegenheit es sich handelt. Dies ist kein
Ausdruck von unangemessener Neugierde, sondern ermöglicht uns, ...
... festzustellen, ob etwa ein Fristablauf droht,
... Sie gegebenenfalls vorab um Unterlagen zu bitten,
... die optimale Betreuung Ihrer Angelegenheit zu gewährleisten.
Alle unsere Mitarbeiter unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
 
Beauftragung
 
Die beste Grundlage für erfolgreiche Zusammenarbeit ist ein persönliches Gespräch. Deswegen laden wir Sie vor unserer Beauftragung in unsere Kanzlei ein. Ist Ihnen ein Besuch nicht möglich, so kann eine Beauftragung auch telefonisch erfolgen; auf Wunsch besuchen wir Sie.
Am Anfang des ersten Gesprächs werden wir Sie zunächst bitten, den Fall kurz zu skizzieren, damit wir Ihnen eine erste Einschätzung geben können, die auch die Kosten umfaßt. Danach können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen, sei es für eine intensivere Prüfung oder eine Interessenvertretung. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen Ihnen keine Kosten.
Nach erfolgter Beauftragung kümmern wir uns um die Details der Angelegenheit - dafür ist es hilfreich, wenn Sie möglichst vollständige Unterlagen zur Hand haben.
 
Wahrnehmung Ihrer Interessen
 
Zunächst prüfen wir die Erfolgsaussichten des Falles; teils liegen diese auf der Hand, teils liegt in dieser Prüfung die Hauptarbeit, die nachfolgend nur noch verwertet werden muß. Falls keine Erfolgsaussichten bestehen, teilen wir dies mit - vermutlich möchten Sie nicht sinnlos in aussichtslose Rechtsverfolgung investieren; und wir möchten aus einer Angelegenheit ohne Chancen keinen Fall machen.
Bei Erfolgsaussichten bemühen wir uns zunächst intensiv darum, Ihre Interessen außergerichtlich durchzusetzen. Ein Prozeß ist für alle Seiten aufwendig sowie kosten- und zeitintensiv. Sollte sich außergerichtlich ein angemessenes Ergebnis nicht erzielen lassen, so machen wir Ihre Ansprüche gerichtlich geltend.
Ein Sieg vor Gericht alleine füllt das Konto nicht - notfalls betreiben wir die Zwangsvollstreckung für Sie.
 
Abschluß der Angelegenheit
 
Nach Abschluß des Falles bemühen wir uns um weitestmöglichen Kostenersatz durch die Gegenseite oder einen Versicherer.

Colonnaden 21, 20354 Hamburg,  Telefon: 040 - 89 00 99 -0, Fax: 040 - 89 00 99 -19, Email: post@anwaltskanzlei-eulitz.de